Antrag | Sonderregelung beim ALG 1 muss weiter geführt werden
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Die Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie die Lage der Menschen im SGB III-Bezug hat sich seit der letzten Anpassung zum verlängerten ALG 1-Bezug nicht gravierend verbessert. Deshalb ist eine weitere Verlängerung der Sonderregelung zur Anspruchsdauer analog zur Verlängerung der Sonderregelung zur Grundsicherung notwendig. Den vollständigen Antrag finden Sie hier.
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