Kindergrundsicherung

Das deutsche System der Kinderförderung ist extrem kompliziert und ungerecht. Die Idee der Kindergrundsicherung ist es, Leistungen zu vereinfachen und möglichst automatisch auszuzahlen, damit sie auch bei allen ankommt, und gerechter zu gestalten. Die Kindergrundsicherung addressiert vor allem drei Probleme. Erstens kommen die Leistungen nicht bei allen an, weil das derzeitige System zu kompliziert, bürokratisch und intransparant ist. Deswegen sollen die Kinderfreibeträge, das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die (pauschalierbaren) Leistungen der Grundsicherung für Kinder in einer finanziellen Leistung zusammengefasst und an alle Kinder ausgezahlt werden. Individuelle Sonder-, Einmal- und Mehrbedarfe bleiben natürlich bestehen. Zweitens erhalten Eltern mit hohen Einkommen über die Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer einen höheren Betrag für die Unterstützung der Kinder erhalten als Eltern mit mittleren Einkommen über das Kindergeld. Das finden wir ungerecht. Drittens reichen die Leistungen für untere Einkommen nicht aus, um ein armutsfestes Existenzmininum zu garantieren, dass soziale und kulturelle Teilhabe für alle Kinder garantiert.

Die Themen Vermeidung von Kinderarmut und Kindergrundsicherung beschäftigen mich schon seit mindestens 20 Jahren. So habe ich für den siebten Familienbericht ein Gutachten mit dem Titel „Vermeidung von Kinderarmut durch finanzielle Leistungen“ beigesteuert. Die Ursprungsidee der Kindergrundsicherung, die dann vom Bündnis Kindergrundsicherung übernommen wurde, wurde maßgeblich von meinem Doktorvater Richard Hauser zusammen mit Irene Becker, mit der ich seinerzeit ein gemeinsames Büro hatte, entwickelt. Als Bundestagsabgeordneter war ich in einer Arbeitsgruppe der Bundestagsfraktion, die das Modell der Grünen Kindergrundsicherung konzipiert hat. In der Bundestagsfraktion bin ich Berichterstatter für die Kindergrundsicherung im  Finanzausschuss. Zusammen mit der federführenden Abgeordneten Nina Stahr, die dafür im Ausschuss für Familie zuständig ist, sowie Stephanie Aeffner, die die Berichterstatterin im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist, begleiten wir den derzeitigen Prozess der Bundesregierung und sind dann anschließend für den Gesetzgebungsprozess im Bundestag zuständig.

Das Grundidee der Grünen Kindergrundsicherung, die so auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition steht, sieht vor, dass sie aus zwei Teilen besteht: einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag für alle Kinder und einen einkommensabhängigen Zusatzbetrag bei geringen Einkommen. Dieser Garantiebetrag für alle soll mindestens so hoch sein wie die maximale steuerliche Ersparnis für hohe Einkommen. Im Koalitionsvertrag ist das als perspektivisches Ziel der Koalition formuliert. Dieser Garantiebetrag soll ähnlich wie das Kindergeld an alle Kinder gezahlt werden. Der Zusatzbetrag wird einkommensabhängig ausgezahlt. Die Leistungen für die Sicherung des Existenzminimums von Kindern muss erhöht und die Berechnung dazu muss geändert werden. Als ersten Schritt hat die Ampel-Koalition einen Kindersofortzuschlag eingeführt, mit dem die Leistungen um 20 Euro pro Monat erhöht werden. Die einkommensabhängige Leistung soll weitgehend automatisch, also möglichst ohne oder nur mit einem sehr einfachen Antrag ausgezahlt werden.

Die Bundesregierung hat dazu eine „interministerielle Arbeitsgruppe“ eingerichtet, an der sieben Ministerien beteiligt sind. Die Eckpunkte sollen bereits Anfang 2023 vorgestellt. Auf der Basis wird dann im Laufe des Jahres ein Gesetzentwurf erarbeitet. Die Auszahlung der Kindergrundsicherung soll 2025 erfolgen.

Veröffentlichungen

In: Lüddemann, Otto/ Schachtschneider, Ulrich (Hrsg.): Grundeinkommen braucht Europa, Europa braucht Grundeinkommen, LIT Verlag (geplant). 

Download des Beitrags als pdf Sept. 2018

In: „Stimme der Familie“ Heft 2/2020
Zum Artikel

Zeitschrift für Sozialreform/ Journal of Social Policy Research, 52 (2006), 4, 439-466.

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