Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Die Abgeordneten des Bundestages erhalten daher für ihr Mandat eine Abgeordnetenentschädigung, die Diät. Ihre Höhe wird vom Bundestag beschlossen und orientiert an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes.
Seit dem 01.07.2021 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 10.012,89 Euro monatlich (brutto) und ist voll zu versteuern.
Zahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalte ich nicht.
Es ist mir wichtig, dass nicht nur meine Arbeit transparent ist. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe.