Grundeinkommen ist Grundsatz

Am 22.11.2020 haben wir ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet

Sven Lehmann und ich hatten einen ausführlichen Änderungsantrag zum Abschnitt zur Garantiesicherung, mit der wir Hartz IV, überwinden wollen. Viele Formulierungen aus unserem Antrag wurden übernommen oder modifiziert übernommen, u.a. heißt die Überschrift jetzt „Soziale Garantien„.

Über den Satz aus unserem Antrag „Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens“ wurde kontrovers diskutiert und abgestimmt. Ich freue mich sehr, dass es für den Satz eine deutliche Mehrheit gab und wir damit nach jahrzehntelanger Diskussion einen klaren Beschluss haben, der auch eine Brücke zwischen Grundeinkommensbefürworter*innen und Grundeinkommensskeptiker*innen in der Partei bilden kann, denn wir einerseits sagen klar: Wir wollen eine Garantiesicherung für alle Menschen, deren eigene finanzielle Mittel nicht reichen. Damit ist die Garantiesicherung kein Grundeinkommen, geht aber auch schon in Richtung Grundeinkommen, weil sie ansonsten ohne Bedingungen gewährt werden soll, eine individuelles Recht sein soll und vor Armut schützen soll. Wir sagen aber andererseits: Wir wollen die existenzsichernden Leistungen schrittweise zusammenfassen und ins Steuersystem integrieren. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das bedeutet insbesondere, dass die Garantiesicherung automatisch ohne gesonderte Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird, wie wir das im übrigen ja auch schon lange für die grüne Kindergrundsicherung und die grüne Garantierente fordern. Insofern haben wir uns auch schon vor dem Parteitag in Richtung Grundeinkommen bewegt und ich finde gut, dass wir das jetzt auch ins Grundsatzprogramm geschrieben haben. 

Insgesamt lautet der Passus im Grundsatzprogramm jetzt:

Soziale Garantien

(320) Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne Existenzangst. Deswegen überwinden wir Hartz IV und ersetzen es durch eine Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum. So macht sie Menschen in Zeiten des Wandels stark und eröffnet Chancen und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.

(321) Die Garantiesicherung ist ein individuelles Recht und soll sich an den Prinzipien der Teilhabe- und der Bedarfsgerechtigkeit orientieren und ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen. Sie soll Sicherheit geben und die konkrete Lebenssituation und den Wohnort berücksichtigen. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden. Eigene Erwerbsarbeit muss sich immer lohnen und honoriert werden.

(322) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden. Dabei orientieren wir uns an der Leitidee eines Bedingungslosen Grundeinkommens.

Das komplette Grundsatzprogramm gibt es hier.

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