Persönliche Erklärung | Zur Abstimmung beim Haushaltsfinanzierungsgesetz – Ablehnung wegen Sanktionsverschärfung beim Bürgergeld
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Persönliche Erklärung von Wolfgang Strengmann-Kuhn
gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 20/9999)
Nach langen Verhandlungen entscheidet der Bundestag heute über das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 mussten am bereits verhandelten Haushalt für das Jahr 2024 weitere Änderungen vorgenommen werden, um die durch das Urteil entstandene Finanzierungslücke zu schließen.
Der entscheidende Punkt für mein Abstimmungsverhalten ist der Beschluss zu Leistungskürzungen (Sanktionen) im Bürgergeld für so genannte „Totalverweigerer“. Es wird nun wieder möglich, den Regelsatz bei sogenannten Pflichtverletzungen komplett zu streichen. Zwar werden die Kosten der Unterkunft weiter übernommen, dennoch haben die betroffenen Menschen damit kein Geld für Essen, Kleidung und Strom. Sie erhalten auch keine Sachmittel. Das ist ein schwerwiegender und für mich nicht akzeptabler Eingriff in das menschenwürdige Existenzminimum.
Zwar haben wir Grüne in den Verhandlungen zu diesem Gesetzentwurf noch wichtige Verbesserungen durchsetzen können. Vor allem haben wir erreicht, dass die Regelung auf zwei Jahre befristet ist und danach wieder entfällt. Das ist gut, reicht mir aber nicht aus. Auch, wenn sie nur befristet ist, läuft die Regelung der ursprünglichen Idee des Bürgergelds entgegen, Beratung und Unterstützung stärker auf Augenhöhe zu gewährleisten und Menschen nicht durch Androhungen von Leistungskürzungen in prekäre und wenig nachhaltige Jobs zu drängen. Von der Sanktionsmöglichkeit sind eben nicht nur die wenigen Menschen betroffen, die tatsächlich Arbeit ablehnen, sondern auch alle anderen Erwerbslosen, die Bürgergeld beziehen und Unterstützung brauchen, und indirekt auch Beschäftigte, weil ihnen Angst gemacht wird. Die Einsparungen im Haushalt werden tatsächlich genau so begründet, denn die Zahl, die direkt von den Kürzungen betroffen sein werden, dürfte sehr gering sein und nur zu minimalen Einsparungen führen. Menschen sollen unter Druck gesetzt werden, indem angedroht wird, die Existenzgrundlage zu entziehen. Ich lehne diese Denkweise ab.
Dem Haushalt 2024 werde ich zustimmen, aber dem Haushaltsfinanzierunggesetz kann ich wegen der Regelung zu den verschärften Sanktionen nicht zustimmen.