Antrag | Besteuerung von Alterseinkünften vereinfachen und an den Bedürfnissen der Rentnerinnen und Rentner ausrichten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. März 2002 geurteilt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten verfassungswidrig ist. Die rot-grüne Koalition hat aus diesem Grunde zum 1. Januar 2005 das Alterseinkünftegesetz eingeführt. Hierdurch wird die Besteuerung von Alterseinkünften schrittweise angeglichen.
Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Konsequenz zunehmend nachgelagert besteuert. Die Besteuerung wird also zunehmend vom Erwerbsleben in das Rentenalter verschoben. Im Verlauf der individuellen Biografie führt dies zu einer Entlastung, denn in der Regel sind die erzielten Einkommen während des Erwerbslebens höher als im Rentenalter.

Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente erfolgt schrittweise und wird im Jahre 2040 abgeschlossen sein. Ein wichtiges Kriterium bei der Ausgestaltung des Alterseinkünftegesetzes war die Vermeidung von Doppelbesteuerung. Eine solche ist verfassungswidrig und muss vom Gesetzgeber ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit Verfassungsbeschwerden zur möglichen Doppelbesteuerung auseinandergesetzt, diese allerdings wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung
angenommen.
Um eine Doppelbesteuerung auszuschließen, können die Altersvorsorgeaufwendungen in einem stetig steigenden Maß als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. War die gesetzgeberische Ausgestaltung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung zwar grundsätzlich richtig, besteht trotzdem politischer Handlungs- und Nachbesserungsbedarf, weil das Verfahren für die Betroffenen zu aufwändig und intransparent ist und teilweise zu übermäßigen Belastungen führt.
Nicht immer sind sich Rentnerinnen und Rentner im Klaren darüber, ob sie eine Steuererklärung einreichen müssen oder nicht. Weder das Finanzamt noch die Deutsche Rentenversicherung informiert die Betroffenen, wenn die Höhe ihrer Rente eine Steuererklärungspflicht nach sich zieht. Gleichwohl informiert die Deutsche Rentenversicherung die Finanzverwaltung über den Bezug einer Rente. Darauf erfolgen in den Finanzämtern Überprüfungen der Steuererklärungspflicht von Rentnerinnen und Rentnern. Hierdurch kommt es, teils erst nach Jahren, zu Steuernachzahlungsforderungen.
Darauf sind Verzugszinsen von 6 % jährlich zu zahlen. In anderen Fällen rutschen Rentnerinnen und Rentner erst in hohem Alter in die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung und sind damit häufig überfordert. Diese Umstände verunsichern viele Betroffene und stellen sie vor unnötige Probleme und Herausforderungen.

Für die Rentengebiete West und Ost ergibt sich für Neurentnerinnen und Neurentner für das Jahr 2019 eine mögliche Steuerbelastung ab einer Monatsrente von 1173 € (West) bzw. 1177 € (Ost). Diese Beträge werden für nachfolgende Rentenjahrgänge sukzessive weiter absinken und die Zahl der betroffenen Rentnerinnen und Rentner wird steigen. Gerade für die Menschen, die ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen, können Maßnahmen ergriffen werden, um die Besteuerung ihrer Einkünfte transparenter und einfacher zu gestalten.

In unserem Antrag mit der Drucksachennummer 19/16496 sind unsere Vorschläge dazu gebündelt.

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