Pressemitteilung | Arbeitsmarkt: Erwerbstätige besser absichern – während und nach Corona

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Januar 2021 erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

926.000 Erwerbstätige beziehen Arbeitslosengeld II – damit sind mehr Arbeitslosengeld II-Beziehende erwerbstätig als langzeitarbeitslos (821 000).
Gestern hat das Statistische Bundesamt gemeldet, dass sogar über 3 Millionen Erwerbstätige ein Einkommen unter der Armutsrisikogrenze haben. Mit dieser Zahl werden auch viele Erwerbstätige erfasst, die einen nicht erfüllten Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosgengeld II haben.
Dabei hatte der von der Bundesregierung beschlossene bessere Zugang zur Grundsicherung ja gerade das Ziel, dass in Not geratene Selbständige, aber auch Geringverdienende mit Kurzarbeitergeld, besser abgesichert sind.

Ganz offensichtlich reicht der erleichterte Zugang zur Grundsicherung nicht aus. Entgegen der Erwartung ist die Zahl der so genannten Aufstocker*innen in der Coronakrise aber nicht angestiegen, sondern sogar leicht gesunken. Das liegt daran, dass das jetzige Grundsicherungssystem, auch mit den verbesserten Zugangsbedingungen, immer noch zu hohe Hürden hat und zu abschreckend ist.

Auch um Erwerbstätige besser abzusichern, muss Hartz IV durch eine Garantiesicherung überwunden werden. Eine Garantiesicherung, die unbürokratisch und ohne Stigmatisierung das Existenzminimum garantiert: Ohne aufwändige Vermögensprüfung und ohne Anrechnung des Einkommens von nicht verheirateten Partner*innen. Außerdem sollen zusätzliche Einnahmen nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden. Zudem wollen wir prüfen, ob und wie die Garantiesicherung für Erwerbstätige in das Steuersystem integriert werden kann.

Kurzfristig brauchen wir außerdem ein existenzsicherndes Kurzarbeitergeld auch für Geringverdienende durch ein Mindestkurzarbeitergeld, wie es ver.di gerade fordert, oder ein Kurzarbeitergeld Plus, wie es die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen seit Beginn der Pandemie vorschlägt. Und Selbständige, freiberuflich Tätige und Künstler*innen müssen endlich eine einfache, unbürokratische Leistung erhalten, die das Existenzminimum deckt, zum Beispiel indem im Rahmen der Wirtschaftshilfen auch ein Unternehmer*innen-Lohn ausgezahlt wird.

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