Artikel | Grüne Bürger*innen-Rente – sozial, nachhaltig, gerecht
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erschienen im Grüne Alte Magazin Ausgabe 9 Juni 2026, S. 14/15
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
habilitierter Volkswirt, ISÖ – Institut für Sozialökologie, Ex-MdB, Sprecher der LAG 60plus in Hessen
Das Alterssicherungssystem in Deutschland muss grundlegend reformiert werden. Es schützt unzureichend vor Armut, weil es im Gegensatz zu anderen Ländern keine Mindestabsicherung gibt. Es ist nicht nachhaltig finanziert, weil die Finanzierungsbasis im Wesentlichen Erwerbseinkommen ist. Es sind zwar die meisten Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung, es gibt aber für bestimmte Berufsgruppen weitere Alterssicherungssysteme, die nicht aufeinander abgestimmt sind, und manche Menschen, vor allem Selbständige, sind gar nicht für das Alter abgesichert.
Unser Ziel ist eine universelle und inklusive Bürger*innen-Rente, die nachhaltig finanziert ist und Teilhabe für alle schafft, und zwar sozial nachhaltig auch für künftige Generationen. Dazu soll die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Prinzip Bürger*innenversicherung weiterentwickelt werden. Prinzip Bürger*innenversicherung heißt, dass alle Bürger*innen Beiträge auf alle Einkommensarten einzahlen. Derzeit werden ausschließlich Beiträge auf Erwerbseinkommen gezahlt. Das ist nicht nachhaltig. Die Finanzierung muss deshalb verbreitert werden, um wirklich nachhaltig zu sein.
Bürger*innenversicherung bedeutet ein universelles und inklusives Alterssicherungssystem, bei dem alle Bürger*innen nach einheitlichen Regeln absichert sind. Alle werden gleichbehandelt und niemand bleibt ohne Rente. Ein solches universelles System ist schon alleine deswegen wichtig, weil es zunehmend heterogene Erwerbsverläufe gibt. Uns ist aber vor allem wichtig, dass alle abgesichert sind. Eine Bürger*innenversicherung geht über eine Erwerbstätigenversicherung hinaus, weil nicht nur Erwerbstätige, sondern alle Bürger*innen unabhängig vom Erwerbstatus einzahlen. Dadurch entstehen durchgängige Versicherungsbiografien, bei denen auch Phasen mit Nichterwerbstätigkeit, zum Beispiel wegen (Weiter-)Bildung, Arbeitslosigkeit oder Care-Arbeit, abgesichert sind. Dadurch sind insbesondere Frauen bei einer Bürger*innenversicherung besser abgesichert als in einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen.
Bisher gibt es innerhalb der Rente kein Minimum. Auch die so genannte Grundrente ist nur ein Zuschlag für geringe Renten, der im Übrigen an sehr hohe Hürden geknüpft ist und nur nach einer komplizierten Einkommensprüfung gezahlt wird. Unser Ziel ist eine Rente, die eine Mindestteilhabe für alle garantiert. Deswegen ist eine Garantierente Teil der Grünen Bürger*innenrente. Wir schlagen vor, dass jede Person, die bei Renteneintritt 30 Versicherungsjahre oder mehr hat, eine Garantierente ohne Bedürftigkeitsprüfung erhält, falls der eigene Rentenanspruch darunter liegt. Auch hiervon profitieren vor allem Frauen. Die Rente wird automatisch auf 30 Entgeltpunkte aufgestockt. Ein Entgeltpunkt beträgt aktuell 40,79 Euro, die Garantierente wäre also derzeit etwas mehr als 1200 Euro im Monat.
Neben einer Mindestsicherung soll die Rente auch in Zukunft ein gewisses Maß an Lebensstandardsicherung garantieren. Wir wollen, dass das Rentenniveau auch langfristig nicht unter das bisherige Niveau sinkt. Das Rentenniveau ist eine statistische Größe, die sich auf eine Standardrente bezieht. Wir finden es aber sinnvoll, dass das tatsächliche Niveau der Rente im unteren Einkommensbereich höher und im oberen Einkommensbereich geringer ist. Mehr Umverteilung innerhalb der Rente ist auch gerecht, weil Menschen mit höheren Einkommen überdurchschnittlich von der Rente profitieren, weil sie im Durchschnitt länger leben. Durch eine stärkere Umverteilung in der Rente könnte auch die Garantierente gegenfinanziert werden.
Die gesetzliche Rente ist die zentrale Basis der Alterssicherung. Betriebliche und private Alterssicherung können für eine höhere Lebensstandardsicherung noch hinzu kommen. Insbesondere bei geringen Einkommen sowie im Osten auch unabhängig vom Einkommen ist die gesetzliche aber häufig die einzige Absicherung im Alter. Die gesetzliche Rente ist umlagefinanziert, das heißt, die Einnahmen werden direkt an die aktuellen Rentner*innen ausgezahlt. Bei einer Kapitaldeckung werden die Beiträge am Kapitalmarkt angelegt und die künftigen Renditen zur Finanzierung der Renten verwendet. Wenn die Kapitaldeckung ausgebaut werden soll, würde das eine Doppelbelastung der Jüngeren bedeuten, weil sie zusätzlich neben den aktuellen Renten auch den Aufbau des Kapitalstocks finanzieren müssen. Kapitaldeckung ist also kein Beitrag für mehr Generationengerechtigkeit. Sie ist auch nicht unabhängig von der Demographie wie manchmal behauptet wird, weil eine ungünstige demographische Entwicklung auch die Kapitalrenditen verringert. Aus unserer Sicht kann sie aber als ergänzende Absicherung auf der Basis einer stabilen Bürger*innenrente Sinn machen – wenn sie denn richtig gemacht wird. Die so genannte Riesterrente war nicht gut gemacht und ist gescheitert. Wir schlagen stattdessen einen staatlich organisierten Bürger*innen-Fonds nach schwedischem Vorbild vor. Die Verwaltungskosten sind dann gering und es fallen keine Provisionen und Gewinne bei privaten Unternehmen an. Außerdem ist wichtig, den Bürger*innenfonds so zu gestalten, dass möglichst viele einzahlen. Der Bürger*innenfonds soll außerdem auch für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden können. Das wäre insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine einfache Möglichkeit ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten.
Um die Rente zusätzlich zu stabilisieren, sind weitere ergänzende Maßnahmen sinnvoll. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen für ein längeres und gesünderes Arbeiten, flexiblere Übergänge in den Ruhestand durch mehr Möglichkeiten für Teilzeit und den Bezug von Teilrenten, eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und last but not least mehr Zuwanderung, die wegen des Arbeitskräftebedarfs ohnehin notwendig ist. Eine schematische Anhebung der Regelaltersgrenze ist hingegen problematisch, weil die Lebenserwartung sehr ungleich verteilt ist und dann zu viele Menschen, vor allem mit geringen Einkommen, gar nicht mehr in den Rentenbezug kommen. Stattdessen wäre es besser, zu ermöglichen, selbstbestimmter in Rente oder Teilrente zu gehen. In Skandinavien hat das dazu geführt, dass im Durchschnitt länger gearbeitet wird.
Eine sozial nachhaltige Alterssicherung ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Die hier dargestellten Maßnahmen zielen vor allem darauf ab, den nächsten Generationen eine sichere Rente zu garantieren. Zum Teil helfen die Maßnahmen aber auch für das kurzfristige Problem der Finanzierung der stark steigenden Anzahl von Renten. So führt die Weiterentwicklung in Richtung Bürger*innenversicherung zu Mehreinnahmen, denen zunächst noch keine Ansprüche gegenüberstehen. Darüber hinaus ist über weitere Möglichkeiten einer gerechten Finanzierung der Renten der „Boomer“ nachzudenken, zum Beispiel wie Ältere mit höheren Einkommen und Vermögen dazu beitragen könnten. Außerdem braucht es Maßnahmen, um schon kurzfristig eine Mindestsicherung im Alter für alle zu garantieren, ohne zum Sozialamt müssen. Der Vorschlag eines integrierten Steuer-Transfer-Systems (ISTS) könnte dafür eine Möglichkeit sein.
ISÖ-Podcast Folge 5 „Sozial nachhaltige Rente 2“: https://www.isoe.org/veroeffentlichungen/podcast/fortschritt-der-isoe-podcast-folge-5-sozial-nachhaltige-rente-2/
Strengmann-Kuhn, Wolfgang/ Opielka, Michael/ Bach, Stefan (2025): Ein integriertes Steuer- und Sozialtransfersystem zur Absicherung des Existenzminimums. DIFIS-Studie 2025/9. https://strengmann-kuhn.de/veroeffentlichung-difis-studie-ein-integriertes-steuer-und-sozialtransfersystem-zur-absicherung-des-existenzminimums/
Mehr zum Thema Rente hier:
https://strengmann-kuhn.de/themen/rente/