Antrag | Den sozialen Zusammenhalt während der Corona-Krise und danach stärken
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- Arbeitsmarkt, Armut, Grundsicherung/Hartz IV
Die Corona-Pandemie hat nicht nur eine gesundheitliche und ökonomische Krise zur Folge. Sie ist zugleich − trotz des geteilten Ziels der Eindämmung des Virus − eine Krise des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Inklusion. Menschen, denen schon zuvor die materiellen Mittel für ausreichende soziokulturelle Teilhabe fehlten, werden nun noch mehr an den Rand gedrängt. Wer vorher bereits abseits stand, droht nun noch stärker den Kontakt zu Mitmenschen zu verlieren. Die Entwicklungen der vergangenen Monate erzeugen Erschütterungen durch Arbeitslosigkeit, Existenzgefährdung, Bildungsmangel, aber auch Einsamkeit, persönliche Überforderung und Verzweiflung.
In der Krise erweist sich allerdings auch die stabilisierende Funktion der öffentlichen Hand. Viele, die zuvor staatliche Eingriffe in die Wirtschaft grundsätzlich ablehnten, nehmen die aufgespannten Schutzschirme des Bundes und der Länder nun gern in Anspruch. Der Sozialstaat und seine sozialen Sicherungssysteme beweisen in diesen Tagen, dass sie Härten auffangen, in der Krise Sicherheit geben können und so soziale Verwerfungen unterbinden.
Mit den Sozialschutzpaketen hat die Bundesregierung zudem Schritte in die richtige Richtung unternommen, um die soziale Absicherung zu stabilisieren. Den besonderen Herausforderungen werden diese Sozialschutzpakete allerdings noch längst nicht gerecht. Denn nicht alle Menschen treffen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gleichermaßen.
Der Zusammenhalt der Gesellschaft kann aber nur gelingen, wenn alle Menschen gewiss sein können, dass das soziale Fundament, auf dem sie stehen, verlässlich ist und ein starkes Gefühl der sozialen Sicherheit erzeugt. Ein funktionierender Sozialstaat bildet daher einen Dreiklang der Garantien. Dazu gehören erstens eine echte Garantiesicherung, die die jetzige Grundsicherung („Hartz IV“) überwindet, und zweitens gestärkte universelle Sozialversicherungen. Deswegen muss die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung und deshalb müssen die Pflege- und Krankenversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu Bürgerversicherungen weiter entwickelt werden. Drittens gehören dazu gute flächendeckende und barrierefreie Infrastrukturangebote – vom Freibad bis zur Arbeitsberatung. Mit diesem Dreiklang können wir erreichen, dass eine inklusive Gesellschaft möglich wird, in der sich niemand außen vor fühlt und die selbst bestimmte Teilhabe für alle garantiert.
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