Kurzarbeitergeld sozial gerecht ausgestalten

Autor*innenpapier

Das Kurzarbeitergeld ist ein bewährtes Kriseninstrument, das auch während der Corona-Pandemie entscheidend dazu beiträgt, Massenentlassungen zu verhindern. Deshalb war es richtig, die Beantragung von Kurzarbeitergeld zeitlich befristet bis 31.12.2020 zu erleichtern. Wir begrüßen auch, dass die Sozialpartner in etlichen Branchen Verantwortung übernehmen und die finanziellen Spielräume nutzen, die durch die vollständig erlassenen Sozialversicherungsbeiträge entstehen, um damit das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten tariflich aufzustocken.

Handlungsbedarf hingegen besteht in Branchen und Unternehmen ohne tarifliche Regelungen, denn hier führt das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form zu Nettolohneinbußen von 33 Prozent (mit Kind) bzw. 40 Prozent (ohne Kind). Gerade in schlecht entlohnten Berufen und/oder bei hohen Wohnkosten kommen die Beschäftigten mit 60 oder 67 Prozent des Nettolohns nicht über die Runden. Viele sind von heute auf morgen auf aufstockende Grundsicherung angewiesen. Selbst bei einem mittleren Nettoeinkommen von 2100 Euro im Monat beträgt das Kurzarbeitergeld bei „Kurzarbeit Null“ (Reduzierung der Arbeitszeit auf null) nur 1260 Euro, das ist nur knapp über der Grenze, bis zu der Alleinstehende mit Arbeitslosengeld II aufstocken können.

Das Kurzarbeitergeld muss verbessert werden, damit die Menschen nicht in die Armut abgleiten, nur weil aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeit unumgänglich ist. Ein verbessertes Kurzarbeitergeld verhindert zudem, dass die Zahl der Anträge auf aufstockendes Arbeitslosengeld II steigt. Das ist wichtig, damit die Jobcenter jetzt in der Krise nicht zusätzlich belastet werden.

Grüne Forderungen:

1. „Kurzarbeitergeld Plus“ – nach Einkommen gestaffeltes Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld soll für kleine bis mittlere Einkommensbereiche angehoben werden. Wer Vollzeit mit Mindestlohn gearbeitet hat, soll den maximalen Zuschlag erhalten. Dieser Zuschlag sinkt dann mit zunehmendem Einkommen ab. Konkret heißt das: Bei Beschäftigten mit einem Nettoeinkommen unter 2.300 Euro wird das Kurzarbeitergeld erhöht und zwar umso stärker, von 60% auf 90%, je geringer das Einkommen ist. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von 1.300 Euro. Wer wenig verdient, erhält im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld und wird so vor Armut geschützt. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7%-Punkte mehr.  

Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich aufzustocken.

2. Kurzarbeitergeld für Auszubildende

Für Auszubildende soll zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragt werden können. Die Pflicht vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu tragen, entfällt.

Hier gibt es das komplette Autor*innen-Papier mit Tabellen und Grafiken zur Erläuterung: Kurzarbeitergeld sozial gerecht ausgestalten

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