Medienecho | Warum ein Grünen-Abgeordneter Lothar Bindings Zollstock nutzt

Im Herbst ist Lothar Binding aus dem Bundestag ausgeschieden. Am Donnerstag kam sein legendärer Zollstock aber wieder zum Einsatz – bei meiner Bundestagsrede zum Thema Steuerbelastungen. Das nahm das Magazin „Vorwärts“ zum Anlass für einen Beitrag zu Lothar Bindings Erbstück.

Der Artikel „Warum ein Grünen-Abgeordneter Lothar Bindings Zollstock nutzt“ von Kai Döring erschien am 08.04.2022 auf www.vorwaerts.de.

„In steuerpolitischen Debatten gibt es ein bewährtes Instrument, Dinge anschaulich zu erklären“, sagte Strengmann-Kuhn mit dem Zollstock in der Hand. „Lothar Binding ist nicht mehr im Bundestag, aber er hat den Zollstock weitergegeben.“ Dann erklärte Strengmann-Kuhn anhand von drei Arbeitnehmer*innen und unter Auseinanderfalten des Zollstocks wie ihr Einkommen versteuert wird, wenn sie Kurzarbeitergeld erhalten. „Wer ein höheres Einkommen hat, soll höhere Steuern bezahlen. Das ist gerecht“, so Strengmann-Kuhns Fazit.
Im Herbst ist Lothar Binding aus dem Bundestag ausgeschieden. Am Donnerstag kam sein legendärer Zollstock aber wieder zum Einsatz – in der Hand des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Strengmann-Kuhn.
Im Bundestag war er legendär. Es gab kaum eine Rede, in der Lothar Binding nicht zum Zollstock griff, um komplizierte Sachverhalte zu erklären. Bei der Bundestagswahl im September trat der SPD-Politiker nicht mehr an. Sein Zollstock aber ist im Parlament geblieben. In der Debatte über einen Antrag der Links-Fraktion holte ihn der Grünen-Abgeordneten Wolfgang Strengmann-Kuhn am Donnerstag aus der Sacko-Tasche, um zu erklären, warum der Progressionsvorbehalt gerecht ist. Für Menschen, die Kurzarbeitergeld beziehen, kann dieser zu einer Nachzahlung bei der Steuer führen.
„In steuerpolitischen Debatten gibt es ein bewährtes Instrument, Dinge anschaulich zu erklären“, sagte Strengmann-Kuhn mit dem Zollstock in der Hand. „Lothar Binding ist nicht mehr im Bundestag, aber er hat den Zollstock weitergegeben.“ Dann erklärte Strengmann-Kuhn anhand von drei Arbeitnehmer*innen und unter Auseinanderfalten des Zollstocks wie ihr Einkommen versteuert wird, wenn sie Kurzarbeitergeld erhalten. „Wer ein höheres Einkommen hat, soll höhere Steuern bezahlen. Das ist gerecht“, so Strengmann-Kuhns Fazit.
„Der Zollstock liegt immer auf meinem Schreibtisch für alle Fälle“, erzählte Strengmann-Kuhn hinterher dem „vorwärts“. Dieser sei ein Geschenk Bindings gewesen als er den Bundestag verlassen habe. „Wir haben uns mal bei einer Delegationsreise des Bundestags kennengelernt und sind uns weiter freundschaftlich-kollegial verbunden.“ Das Thema Progressionsvorbehalt sei ja recht sperrig. „Da hat der Zollstock zum Erklären gut gepasst.“ Es sei auch nicht das erste Mal gewesen, dass er ihn zur Illustration einer Rede eingesetzt haben. „Schon bei einer Rede vor gut zwei Jahren habe ich mir den Zollstock von Lothar Binding ausgeliehen, um das Prinzip einer negativen Einkommensteuer zu erklären.“
Der zeigt sich begeistert über seinen „Nachfolger“. „Es hat mich sehr gefreut, wie geschickt Wolfgang Strengmann-Kuhn mit ‚meinem‘ Zollstock umgeht“, sagte Binding dem „vorwärts“. Der Grünen-Abgeordnete habe in seiner Rede „entlarvt, wie unehrlich einige im Bundestag versuchen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen es in der Coronakrise nicht gut geht, zusätzlich zu verunsichern und mit falschem Versprechen ‚hinter die Fichte‘ zu locken.“
Dass der Zollstock im Bundestag auch nach seinem Ausscheiden im Bundestag weiterlebt, freut Lothar Binding natürlich besonders. „Mit einem guten Werkzeug gelingt die Arbeit einfach besser“, weiß der Ex-Abgeordnete.

Newsletter-Anmeldung

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen