Antrag | Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen

Wohnen ist ein Menschenrecht. Dieses Recht zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen, egal welcher Herkunft, ein Dach über dem Kopf haben, ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Auch hat sich die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen für nachhaltige Entwicklung der
Vereinten Nationen gemäß dem Ziel 11 verpflichtet, Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu machen. Hierzu gehört auch das Unterziel 11.1, mit dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, den Zugang zu adäquaten, sicheren und bezahlbaren Wohnungen sicherzustellen.

Seit mehreren Jahren zeichnet sich nun schon eine immer stärker um sich greifende Wohnungs- und Obdachlosigkeit ab. Mehr noch: Wohnungslosigkeit ist längst kein Randphänomen mehr. Obdachlosigkeit hat ein Ausmaß angenommen, welches für ein reiches Land wie Deutschland absolut inakzeptabel ist.

Die Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG-W) sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2016 waren demnach ohne wohnungslose Geflüchtete ca. 420.000 Menschen in Deutschland ohne eine Wohnung, mit Geflüchteten1 sind es sogar ca. 860.000 (siehe: www.bagw.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen/index.html). Dies entspricht einem Anstieg um ca. 150 Prozent seit 2014. 52.000 von ihnen lebten im Jahr 2016 gar ohne jede Unterkunft auf der Straße. Auch hier stieg die Anzahl von 2014 bis 2016 um 33 Prozent. Für das Jahr 2018 prognostizierte die BAG-W einen weiteren Anstieg um 350.000 (+ 40 Prozent) auf 1,2 Millionen wohnungslose Menschen. Immer mehr Frauen, Jugendliche und EU-Bürgerinnen und EUBürger sind betroffen. Auch immer mehr Familien sind von Wohnungsverlust bedroht oder haben ihre Wohnung bereits verloren. Die Erhebungen der BAG-W machen zweierlei sehr deutlich:

Weder ist der starke Anstieg auf den Zuzug Geflüchteter zurückzuführen, noch handelt es sich bei den Betroffenen ausschließlich um Männer im mittleren Alter mit Alkohol- und Suchtproblemen. Dieses Bild ist ein Klischee. Wohnungsund Obdachlosigkeit weitet sich auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen aus. So leben laut BAG-W ca. 30 Prozent aller Wohnungslosen mit Partnerinnen und Partnern und/oder Kindern zusammen. Die Zahl der Kinder und Minderjährigen erreicht demnach einen Wert von ca. 32.000 (8 Prozent). Der Frauenanteil liegt bei etwa 27 Prozent der Wohnungslosen (ca. 100.000). Immer mehr Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe von München bis Berlin berichten, dass zunehmend auch Bürgerinnen und Bürger aus der Mittelschicht bedroht sind. Hinzu kommt, dass über 23 Millionen Menschen in Deutschland in Gebieten mit Wohnraummangel leben. Die Folge sind überhöhte Mieten und deutliche Mietsteigerungen, die weit über den Gehaltszuwächsen liegen, an der Tagesordnung. Das führt dazu, dass sich viele Menschen Wohnungen dort nicht mehr oder nur noch schwer leisten können. Zunehmend haben auch gemeinnützige Vereine, die Wohnungen für Obdachlose, psychisch Erkrankte, Menschen mit Behinderungen oder Jugendliche anmieten, Probleme, Wohnraum zu halten und neue Wohnungen zu finden. Gemeinsam mit der gestiegenen Armut sowie wohnungs- und sozialpolitischen Fehlentscheidungen der letzten Jahrzehnte erhält dieser Mix eine erhebliche Brisanz, die sofortiges Handeln erforderlich macht. Diese Herausforderungen können Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam meistern

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