Persönliche Erklärung zur Abstimmung zu Änderungen des Grundgesetzes

Persönliche Erklärung von Wolfgang Strengmann-Kuhn

gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zur namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD und CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) am 17.3.2025

Konsumptive Ausgaben des Staates sollten über laufende Einnahmen finanziert werden und nicht über Schulden. Eine Abschaffung der Schuldenbremse halte ich deswegen für falsch. Bei Investitionen, die das Produktionspotential der Volkswirtschaft erhöhen oder zukünftige Ausgaben verringern, ist das anders. Hier kann eine Finanzierung über Schulden Sinn machen. Die derzeit gültige Schuldenbremse ist eine Investitionsbremse und sollte angesichts des großen Bedarfs an öffentlichen Investitionen grundlegend reformiert werden.

Angesichts des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine und der Bedrohung Russlands auch für uns sind mehr Mittel für Verteidigung und äußere Sicherheit notwendig. Das gilt erst Recht nach der Wahl von Donald Trump und der dadurch entstehenden Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit unabhängiger von den USA und europäischer herzustellen. Hinzu kommt die Notwendigkeit die Ukraine trotz der angelaufenen diplomatischen Bemühungen für einen Waffenstillstand und hoffentlich bald einen echten Frieden auch weiterhin militärisch und nicht militärisch zu unterstützen, damit sie sich verteidigen kann. Ausgaben für Rüstung erhöhen allerdings das Produktionspotential der Volkswirtschaft nicht oder maximal nur in geringem Umfang. Deswegen ist eine Finanzierung über Schulden nicht sinnvoll, da Zinsen und Tilgung zukünftig den Bundeshaushalt belasten und zu Kürzungen zum Beispiel im Sozialbereich führen könnten. Aufgrund des kurzfristig höheren Bedarfs wären Steuererhöhungen oder noch besser eine Vermögensabgabe die bessere Finanzierung. Da dies aber derzeit nicht realistisch ist, wäre ein sowohl zeitlich als von der Höhe begrenztes Sondervermögen als second best denkbar. Die Aufhebung der Schuldenbremse für diesen Bereich, also eine unbegrenzte Möglichkeit sich dafür zu verschulden, sehe ich allerdings sehr kritisch.

Es ist gut, dass es in den Verhandlungen gelungen ist den Sicherheitsbegriff zu erweitern, auch wenn es bitter ist, dass es nicht gelungen ist, darunter auch Mittel für humanitäre Hilfe, zivile Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit zu fassen. Es ist auch gut, dass auch die Unterstützung der Ukraine genannt wird und schon sehr erstaunlich, dass dies im Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD nicht enthalten war. Schlecht ist, dass es nicht gelungen ist, zu ändern, dass die Schuldenbremse schon ab Ausgaben von 1% des BIP nicht mehr gilt, da das unter den derzeitigen Ausgaben liegt und damit die Möglichkeit schafft, indirekt andere Dinge über Schulden zu finanzieren. Mein Hauptkritikpunkt ist aber, dass die Verschuldungsmöglichkeit für Rüstungsgüter unbegrenzt ist. Wenn dieser Teil des Gesetzentwurfes getrennt abgestimmt worden wäre, hätte ich dagegen gestimmt.

Das Sondervermögen für Investitionen ist aber nach den Verhandlungen so gut geworden, dass ich insgesamt zustimmen werde. Dabei sind für mich zwei Änderungen zentral. Erstens ist es gelungen, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Investitionen handelt. Die Gefahr bei dem ursprünglichen Gesetzentwurf bestand, dass bereits geplante Investitionen bzw. Investitionen in einer Größenordnung einfach in das Sondervermögen verschoben werden, um Spielräume für Steuersenkungen oder konsumptive Ausgaben zu schaffen, die dann also indirekt über Schulden finanziert worden wäre, was ökonomisch problematisch ist. Zweitens ist jetzt festgelegt, dass 100 Mrd. Euro für Investitionen verwendet werden, um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, was auch so in das Grundgesetz geschrieben wird. Ohne diese Änderungen wäre der ursprüngliche Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig gewesen. Angesichts der notwendigen erheblichen Investitionen für Infrastruktur und Klimaschutz, die nicht über laufende Einnahmen zu finanzieren sind, kann ich so der Grundgesetzänderung trotz der oben genannten Bedenken zustimmen.

Davon unbenommen ist, dass es eine grundlegende Reform der Schuldenbremse für Investitionen braucht und ich hoffe, dass es im nächsten Bundestag die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke gibt.

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