Pressemitteilung | Beschluss des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit im Bundeskabinett

Anlässlich des heute im Bundeskabinett beschlossenen “Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit” erklären Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Seit heute hat Deutschland endlich eine nationale Strategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. Seit langem haben wir Grüne uns für eine solche nationale Strategie eingesetzt. Der “Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit” hat alle politischen Akteure an einen Tisch gebracht. Bund, Länder, Kommunen, Sozialverbände, Selbstvertretungen sowie Wohnungswirtschaft haben sich gemeinsam auf diesen Aktionsplan mit Leitlinien und über 30 erste Maßnahmen geeinigt. Das gemeinsame Ziel: Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Der heutige Beschluss im Kabinett ist ein guter erster Schritt und zeigt, dass wir dieses Ziel ernst nehmen.

Denn klar ist auch: Ein Strategiepapier ist kein Mietvertrag. Der Beschluss ist erst der Anfang – jetzt müssen wir die vereinbarten Maßnahmen schnell umsetzen, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. Außerdem muss die Strategie über die kommenden Jahre hinaus weiterentwickelt und um Maßnahmen erweitert werden, damit wir bis 2030 allen Menschen eine Wohnung anbieten können. Dazu müssen alle bisher beteiligten Akteure weiter konsequent an einem Strang ziehen. Dennoch fehlen wichtige Elemente, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu überwinden: Um Mieter*innen vor dem Wohnungsverlust zu schützen, muss die Neuregelung der Schonfristzahlung und die Absenkung der Kappungsgrenze unbedingt bald umgesetzt werden. Wir brauchen weitere Instrumente für sicheres Wohnen, wie das kommunale Vorkaufsrecht und die Wohngemeinnützigkeit. Außerdem sollten sich Bund und Länder für 2025 auf ein Bundesprogramm “Housing First” verständigen um gezielt Wohnraum für wohnungslose Menschen zu schaffen. So lösen wir das Menschenrecht auf Wohnen endlich ein.

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