Rede | Die Sorgfaltspflichten müssen bleiben

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05.12.2024 Deutscher Bundestag

Redeprotokoll

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Heil! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese beiden Gesetzentwürfe lassen an der ökonomischen Kompetenz zweifeln. Die CDU/CSU zweifelt an ihrem eigenen Gesetz; das muss man ja noch mal betonen. Es war ein Gesetz von Hubertus Heil, Peter Altmaier und Gerd Müller, also SPD, CDU und CSU.

(Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Wir reagieren auf die Ampelpolitik! – Julia Klöckner (CDU/CSU): Man kann auch mal Gesetze korrigieren! Oder?)

In dem Gesetzentwurf steht der interessante Satz:

„Schon bald nach Inkrafttreten des LkSG hat sich gezeigt, dass das Gesetz insbesondere im Hinblick auf umfangreiche jährliche Berichtspflichten einer Überprüfung bedarf.“

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Ihr wart auch mal gegen LNG!)

Das hätte Ihnen ja auch schon früher einfallen können, als Sie das Gesetz verabschiedet haben. Also schon erstaunlich, dieses Hin und Her. Dieses Hin und Her ist schlecht für die Wirtschaft. Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit und klare Linien.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mal ist die CDU dafür, mal dagegen, mal ist die CSU dafür, mal dagegen. Also, das führt nicht zu Sicherheit in der Wirtschaft.

Die Gesetzentwürfe führen sogar zu zusätzlicher Bürokratie, weil die Unternehmen schon Abteilungen aufgebaut haben, um die Berichte zu verfassen, teilweise wurden die Berichte sogar schon geschrieben.

(Bernd Rützel (SPD): So ist es!)

Jetzt muss diese Abteilung wieder abgebaut werden und dann, wenn die EU-Richtlinie umgesetzt wird, wieder aufgebaut werden. Also, was ist denn das für ein ökonomischer Unsinn?

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist aber noch schlimmer. Wenn wir das jetzt abschaffen würden, würden wir den deutschen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil nehmen,

(Wolfgang Kubicki (FDP): Hallo!)

weil die deutschen Unternehmen jetzt schon Erfahrungen mit den Sorgfaltspflichten sammeln, womit die anderen Unternehmen erst in den nächsten Jahren anfangen. Also, Sie schaffen Wettbewerbsnachteile für die deutschen Unternehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Das ist alles überhaupt nicht überzeugend.

Was für uns als Grüne überhaupt nicht geht, ist die Abschaffung oder auch nur Aussetzung der Sorgfaltspflichten. Das ist ja der eigentliche Kern des Gesetzes, dass Unternehmen Verantwortung haben, wenn in ihren Lieferketten Menschenrechtsverstöße, Umweltverstöße passieren. Diese Verantwortung muss beibehalten werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen: Eine Aussetzung der Sorgfaltspflichten ist mit uns überhaupt nicht zu machen.

Über die Berichtspflichten kann man reden. Dann ist die Frage: Was macht man jetzt? Die Ampel, als sie noch existiert hatte,

(Thomas Rachel (CDU/CSU): Lang ist es her!)

hat ja vereinbart, die EU-Richtlinie jetzt möglichst schnell umzusetzen. Dafür haben wir jetzt keine Zeit mehr. Es gibt noch keinen Referentenentwurf. Es hätte dann eine Verbändeanhörung gegeben, dann wäre es ins Parlament gekommen. Wir hätten eine Anhörung gehabt. Das hätte man gemeinsam noch machen können. Das ist jetzt ad acta gelegt.

Aber ich mache Ihnen einen anderen Vorschlag: Wir sind uns doch alle hier einig, von SPD bis CDU/CSU, dass es die Berichtspflichten sind, die das Problem sind, weil sie zu bürokratisch sind.

Das können wir noch ändern.

(Max Straubinger (CDU/CSU): Das ganze Gesetz!)

Das Gute ist: Dazu gibt es sogar schon einen Gesetzentwurf, der bereits im parlamentarischen Verfahren ist – das haben manche vielleicht vergessen -, nämlich den Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Umsetzung der CSRD, also der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darin enthalten sind Absätze zu den Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Stephanie Aeffner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hört! Hört! – Zuruf von der CDU/CSU: Das wird ja immer schlimmer!)

Das Ganze ist schon im parlamentarischen Verfahren. Es gab sogar schon eine Anhörung dazu. Das heißt, das parlamentarische Verfahren ist fast abgeschlossen. In dem Gesetzentwurf steht, dass wir die Abgabefrist für die Lieferkettenberichte bis Ende 2025 verlängern. Damit würden wir die Unternehmen entlasten. Und – das hat der Kollege Jürgen Kretz schon gesagt – künftig soll es reichen, dass es einen Nachhaltigkeitsbericht gibt; es muss nicht zusätzlich noch einen Lieferkettenbericht geben. Es wäre auch Quatsch, wenn es zwei Berichte zu dem gleichen Thema geben würde.

Wie gesagt, wir hatten dazu schon eine Anhörung. Der Gesetzentwurf ist im parlamentarischen Verfahren. Wir könnten den Gesetzentwurf in der nächsten Sitzungswoche in den Ausschüssen abschließend behandeln und hier im Bundestag noch verabschieden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Thomas Rachel (CDU/CSU): Sie machen gar nichts mehr! Sie haben nämlich keine Mehrheit mehr!)

Das heißt, wir im Bundestag könnten noch vor Weihnachten gemeinsam die Unternehmen von Bürokratie entlasten und gleichzeitig für Planungssicherheit sorgen. Das wäre doch was, oder?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

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