Antrag | Sonderregelung beim ALG 1 muss weiter geführt werden

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie die Lage der Menschen im SGB III-Bezug hat sich seit der letzten Anpassung zum verlängerten ALG 1-Bezug nicht gravierend verbessert. Deshalb ist eine weitere Verlängerung der Sonderregelung zur Anspruchsdauer analog zur Verlängerung der Sonderregelung zur Grundsicherung notwendig. Den vollständigen Antrag finden Sie hier.

Zum kompletten Antrag geht es hier: Sonderregelung beim ALG 1 muss weiter geführt werden

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