Rede | Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld abschaffen?

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Redeprotokoll

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ja in Deutschland durchaus einige Gerechtigkeitsprobleme. Das sieht man, wenn man sich die Zahlen zu Armut und Ungleichheit anguckt. Es gibt auch im Steuersystem, im Sozialversicherungssystem und bei der Grundsicherung Gerechtigkeitsprobleme.

Jetzt bringt Die Linke, die kleinste Fraktion im Bundestag, hier einen Antrag ein und lässt uns 68 Minuten über den Progressionsvorbehalt beraten. Ich verstehe das, ehrlich gesagt, nicht.

(Zuruf des Abg. Christian Görke (DIE LINKE))

Ich gebe zu: Ich habe selbst schon mal mit dem Progressionsvorbehalt zu tun gehabt – ich habe kein Kurzarbeitergeld bezogen, sondern Arbeitslosengeld – und war dann auch erst mal etwas irritiert darüber, dass ich arbeitslos geworden bin und am Ende noch zusätzlich Steuern zahlen musste. Das ist ein Gefühl von Ungerechtigkeit, das viele Menschen haben. Mein Kollege Sascha Müller ist schon am eigenen Beispiel darauf eingegangen.

Aber von fast allen Rednerinnen und Rednern – es gibt ein paar Ausnahmen – ist gesagt worden, dass der Progressionsvorbehalt gerecht ist. Ich habe überlegt, wie ich das, nachdem das schon so viele Leute angesprochen haben, noch einmal erklären kann, und mir ist eingefallen: Da gibt es in steuerpolitischen Debatten ein bewährtes Instrument.

(Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt!)

Lothar Binding, liebe Claudia,

(Heiterkeit der Staatsministerin Claudia Roth)

ist nicht mehr im Bundestag, aber er hat seinen Zollstock weitergegeben.

(Der Redner hält einen roten Zollstock hoch – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir stellen uns jetzt mal drei Personen vor. Die erste Person hat ein Erwerbseinkommen, das ungefähr so hoch ist wie dieser Teil des Zollstocks. Eine zweite Person hat ein Erwerbseinkommen, das ebenso hoch ist – wir haben ein ähnliches Beispiel schon von Frau Andres gehört -, und bei dieser Person kommt zu dem Erwerbseinkommen noch Kurzarbeitergeld hinzu. Nun gibt es eine dritte Person, die ein Erwerbseinkommen hat, das insgesamt so hoch ist wie das Erwerbseinkommen und das Kurzarbeitergeld der zweiten Person zusammen. Wir haben also Person A, Person B und Person C.

Wir sind uns ja eigentlich einig: Wer ein höheres Einkommen hat, soll auch höhere Steuern zahlen. Das sehen auch Sie von den Linken so, oder täusche ich mich da? – Ich sehe Nicken auch bei den Linken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist gerecht im Steuersystem: Wer ein höheres Einkommen hat, soll höhere Steuern zahlen.

Klar ist: Wenn man die Personen A und C miteinander vergleicht, muss Person C mehr Steuern zahlen als Person A; da sind wir uns einig. Aber was ist mit Person B? Sie hat Arbeitseinkommen und bezieht zusätzlich Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird nicht besteuert, sondern nur das Arbeitseinkommen, das dem der Person A entspricht. Wenn es nach den Linken geht, würde Person B die gleichen Steuern zahlen wie Person A, obwohl Person B ein höheres Einkommen hat. Das wäre ungerecht; das ist auch schon gesagt worden. Es wäre aber auch nicht gerecht, wenn Person B genauso viel Steuern zahlen würde wie Person C; denn Person B bezieht zusätzlich Kurzarbeitergeld, das nicht versteuert wird.

Was ist die Lösung, die wir im Steuerrecht haben? Das ist der Progressionsvorbehalt, der besagt: Das Arbeitseinkommen wird besteuert, aber nicht mit dem Steuersatz der Person A, sondern mit dem der Person C, sodass wir im Endeffekt bei der Steuer ein Ergebnis haben: Person A zahlt die wenigsten Steuern, Person B die zweitwenigsten und Person C die meisten Steuern. Das ist gerecht, und das ist gut so. Deswegen ist der Antrag der Linken nicht sinnvoll und nicht gerecht. Dabei bleiben wir Grünen auch, ob als Opposition oder als Regierungspartei.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Aber es gibt beim Kurzarbeitergeld durchaus auch Gerechtigkeitsprobleme, und die Ampelkoalition will sie auch angehen. Es geht um die Frage: Schützt das Kurzarbeitergeld in ausreichendem Maß vor Armut? Die Debatte haben wir in der letzten Legislaturperiode intensiv geführt. Die Grünen haben da immer das Instrument eines Mindestkurzarbeitergelds ins Gespräch gebracht. Das wäre eine wichtige Gerechtigkeitsfrage.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Gerechtigkeitsfrage ist: Schützt es vor Armut? Wir haben als Ampel vereinbart, dass wir die Kurzarbeitersonderregeln in Bezug auf diesen Schutz bei geringen Einkommen evaluieren wollen. Wir wollen es nicht jetzt im laufenden Prozess machen, sondern nach der Coronapandemie. Dann werden wir uns dieser Frage noch mal stellen. Denn das ist eine wirklich wichtige Gerechtigkeitsfrage, der Progressionsvorbehalt ist es nicht.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

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