Aktuelles

Rede | Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflichten bleiben bestehen!

Kern des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind die Sorgfaltspflichten und nicht die Berichtspflichten. Aber auch die Berichtspflichten sind nicht überbordend sondern basieren auf Risikoprüfungen. Das kann man Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden zumuten. Da es die große Koalition bei der Einführung des Gesetzes versäumt hat, arbeiten das Wirtschaftsministerium mit dem Arbeitsministerium an weiteren Hilfen, damit große Unternehmen die Verantwortung nicht auf mittlere und kleinere abwälzen können.

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Bericht | Das Lieferkettengesetz wirkt!

Dank der Vermittlung von Oxfam hatte ich am 10.10.2024 die Gelegenheit Jorge Acosta und Sandra Perez von der Gewerkschaft @astacecuador, der Branchengewerkschaft der Bananenarbeiter*innen in Ecuador zum Gespräch im Bundestag zu treffen.  Wir haben uns über ihre praktischen Erfahrungen vor Ort mit dem Lieferkettengesetz ausgetauscht.

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Rede | Endlich startet das Lieferkettengesetz am 01.01.2023

17 Tage vor dem Start fordert die CDU/CSU ein Aussetzen des Lieferkettengesetzes – Planungssicherheit für die Unternehmen sieht anders aus. Der Umsetzung des Gesetzes ab 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden steht nichts im Wege. Die Firmen konnten sich eineinhalb Jahre darauf vorbereiten. Hier geht es zur Rede…

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