Rede | Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflichten bleiben bestehen!
Kern des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind die Sorgfaltspflichten und nicht die Berichtspflichten. Aber auch die Berichtspflichten sind nicht überbordend sondern basieren auf Risikoprüfungen. Das kann man Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden zumuten. Da es die große Koalition bei der Einführung des Gesetzes versäumt hat, arbeiten das Wirtschaftsministerium mit dem Arbeitsministerium an weiteren Hilfen, damit große Unternehmen die Verantwortung nicht auf mittlere und kleinere abwälzen können.