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Rede | Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflichten bleiben bestehen!

Kern des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind die Sorgfaltspflichten und nicht die Berichtspflichten. Aber auch die Berichtspflichten sind nicht überbordend sondern basieren auf Risikoprüfungen. Das kann man Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden zumuten. Da es die große Koalition bei der Einführung des Gesetzes versäumt hat, arbeiten das Wirtschaftsministerium mit dem Arbeitsministerium an weiteren Hilfen, damit große Unternehmen die Verantwortung nicht auf mittlere und kleinere abwälzen können.

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Bericht | Das Lieferkettengesetz wirkt!

Dank der Vermittlung von Oxfam hatte ich am 10.10.2024 die Gelegenheit Jorge Acosta und Sandra Perez von der Gewerkschaft @astacecuador, der Branchengewerkschaft der Bananenarbeiter*innen in Ecuador zum Gespräch im Bundestag zu treffen.  Wir haben uns über ihre praktischen Erfahrungen vor Ort mit dem Lieferkettengesetz ausgetauscht.

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Rede | Das Lieferkettengesetz bleibt

Auch durch Wiederholung wird
eine verkürzte Berichterstattung in der „FAZ“ nicht zur
Wirklichkeit. Das Lieferkettengesetz wird nicht pausieren und auch nicht ausgesetzt. Mehr dazu in meiner Rede und hier im Protokoll…

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