Kategorie: Aktuelles

Rede | Erwerbstätige haben immer mehr Einkommen als Nicht-Erwerbstätige

In meiner Rede zum Haushaltsplan des BMAS stelle ich klar, dass Erwerbstätige in Deutschland immer mehr Einkommen haben, als Nicht-Erwerbstätige. Auf Nachfrage mache ich deutlich, dass es aber ein Problem dabei gibt, dass sich zusätzliches (!) Erwerbseinkommen teilweise nicht lohnt. Das Problem steht schon im Koalitionsvertrag und eine Lösung ist geplant. Zum Haushalt beschreibe ich, dass die Ampelfraktionen handlungsfähig sind und im parlamentarischen Verfahren einige weniger gute Ideen der Bundesregierung korrigiert haben, wie z.B. Einsparungen im Eingliederungstitel der Jobcenter, dem Rechtskreiswechsel von Jugendlichen U25 und die Rückzahlung von Zuschüssen, die die Agentur für Arbeit während Corona erhalten hat.

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Rede | Die Würde des Menschen gilt für alle Menschen

In meiner Rede am 19.01. zu Anträgen von CDU und AFD habe ich klargestellt: Wir brauchen Zuwanderung, wir sollten die Potenziale aller Menschen, die hierher kommen nutzen und wir brauchen eine Willkommenskultur. Vor allem aber ist die Würde des Menschen unantastbar, unabhängig, ob es sich um deutsche Staatsbürger handelt, oder um Menschen, die hier leben. Das sagt unser Grundgesetz und das sagt das Bundesverfassungsgericht! Daher ist es verfassungswidrig, die Leistungen von Asylbewerber*innen weiter zu beschneiden.

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Pressemitteilung | Lieferkettengesetz: Impulsgeber für eine zukunftsfähige Wirtschaft

Endlich wurden letzte Nacht die Verhandlungen für eine europäische Lieferkettenregelung abgeschlossen. Die deutsche Gesetzgebung war hierzu Vorbild und daher haben deutsche Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil, wenn die Richtlinie in Deutschland umgesetzt wird. Auch mit der europäischen Regelung werden Unternehmen nur nach Risiken in ihrer Lieferkette suchen und nicht die komplette Lieferkette bis zur kleinsten Schraube bürokratisch durchprüfen müssen.

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Persönliche Erklärung von Wolfgang Strengmann-Kuhn

gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 20/9999)

Nach langen Verhandlungen entscheidet der Bundestag heute über das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 mussten am bereits verhandelten Haushalt für das Jahr 2024 weitere Änderungen vorgenommen werden, um die durch das Urteil entstandene Finanzierungslücke zu schließen.

Der entscheidende Punkt für mein Abstimmungsverhalten ist der Beschluss zu Leistungskürzungen (Sanktionen) im Bürgergeld für so genannte „Totalverweigerer“. Es wird nun wieder möglich, den Regelsatz bei sogenannten Pflichtverletzungen komplett zu streichen. Zwar werden die Kosten der Unterkunft weiter übernommen, dennoch haben die betroffenen Menschen damit kein Geld für Essen, Kleidung und Strom. Sie erhalten auch keine Sachmittel. Das ist ein schwerwiegender und für mich nicht akzeptabler Eingriff in das menschenwürdige Existenzminimum.

Zwar haben wir Grüne in den Verhandlungen zu diesem Gesetzentwurf noch wichtige Verbesserungen durchsetzen können. Vor allem haben wir erreicht, dass die Regelung auf zwei Jahre befristet ist und danach wieder entfällt. Das ist gut, reicht mir aber nicht aus. Auch, wenn sie nur befristet ist, läuft die Regelung der ursprünglichen Idee des Bürgergelds entgegen, Beratung und Unterstützung stärker auf Augenhöhe zu gewährleisten und Menschen nicht durch Androhungen von Leistungskürzungen in prekäre und wenig nachhaltige Jobs zu drängen. Von der Sanktionsmöglichkeit sind eben nicht nur die wenigen Menschen betroffen, die tatsächlich Arbeit ablehnen, sondern auch alle anderen Erwerbslosen, die Bürgergeld beziehen und Unterstützung brauchen, und indirekt auch Beschäftigte, weil ihnen Angst gemacht wird. Die Einsparungen im Haushalt werden tatsächlich genau so begründet, denn die Zahl, die direkt von den Kürzungen betroffen sein werden, dürfte sehr gering sein und nur zu minimalen Einsparungen führen. Menschen sollen unter Druck gesetzt werden, indem angedroht wird, die Existenzgrundlage zu entziehen. Ich lehne diese Denkweise ab.

Dem Haushalt 2024 werde ich zustimmen, aber dem Haushaltsfinanzierunggesetz kann ich wegen der Regelung zu den verschärften Sanktionen nicht zustimmen.

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