Kategorie: Aktuelles

Rede | Kindergrundsicherung statt Familiensplitting

Es gibt in Deutschland eine große Vielfalt an Familienformen. Wir wollen dieser Vielfalt gerecht werden und nicht einseitig ein bestimmtes Familienbild fördern. Mit der Kindergrundsicherung garantiert die Ampel unbürokratisch allen Kindern das Existenzminimum und entlastet Familien mit mittleren Einkommen. Wir wollen die Steuerklasse V abschaffen und Anreize erhöhen, dass Familien frei entscheiden können, wieviel sie arbeiten. Zu meiner Rede geht es hier…

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Persönliche Erklärung | Warum ich dem Gesetz zur Triage nicht zustimmen konnte

Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde ist die oberste Maxime unserer Verfassung. Sie verbietet es, Leben gegen Leben abzuwägen. Unsere Geschichte sollte uns mahnen und verpflichten, den Wert jedes einzelnen menschlichen Lebens niemals zu relativieren. Das ist umso bedeutender, wenn man sich die prekäre Lage unseres neoliberal-ökonomisierten Gesundheitswesen vor Augen führt, das auf Einsparung, Profit und Effizienz getrimmt ist – während es gleichzeitig im Zuge des demographischen Wandels immer mehr hochbetagte, nicht mehr „leistungsfähige“ Menschen geben wird. Angesichts dessen, sollten wir uns davor hüten, das „Überleben des Stärkeren“ in Gesetzesform zu gießen.

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Pressebericht | Zeit-online zum Bürgergeld

Um die CDU-regierten Länder zur Zustimmung zu bewegen, modifiziert die Ampel den Plan fürs Bürgergeld. Heiz- oder Wohnkosten sollen nicht mehr unbegrenzt gezahlt werden. Über die Änderungen beim geplanten Bürgergeld berichtet Tilman Steffen am 04.11.2022 und zitiert dazu auch Wolfgang Strengmann-Kuhn.

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Zur Vorstellung des ersten Wohnungslosenberichts erklären Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

Wir begrüßen, dass mit der Vorlage des ersten Wohnungslosenberichts der Bundesregierung erstmals belastbare Daten über Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit vorliegen. Nun müssen den Worten Taten folgen und der im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 schnell umgesetzt werden. Die Zeit drängt. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen.

Der größte Anteil der Wohnungslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stammt laut Bericht aus EU-Ländern (56 Prozent). Deswegen muss ein eigener Fokus auf die Bekämpfung der zunehmenden Obdachlosigkeit von EU-Bürger*innen gelegt werden. Auch hier gibt es die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, diese Problematik gemeinsam mit den Ländern, Kommunen, Sozialverbänden und mit Beteiligung Betroffener stärker in den Blick zu nehmen.

Zentral ist auch, dass Bund und Länder gemeinsam einen Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit legen. Wir arbeiten deshalb an einem besseren Mieter*innenschutz – beispielsweise über die Regelung der Schonfristzahlungen. Außerdem müssen wir gerade in den angespannten Wohnungsmärkten für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Wir haben dazu die Mittel für den sozialen Wohnungsbau für 2023 erhöht und werden die „Neue Wohngemeinnützigkeit“ einführen.

Ein wichtiges Mittel zur Überwindung von Obdachlosigkeit ist der flächendeckende Ausbau von Housing First als Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem. Unter anderem das Modellprojekt Housing First Berlin hat verdeutlicht, dass obdachlosen Menschen mit diesem Ansatz wirksam geholfen werden kann. Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter und bedarf verschiedener wirkungsvoller Maßnahmen, um den Betroffenen zu helfen und ihnen eine Perspektive zu geben. Extreme Armut geht uns alle an.

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