Kategorie: Aktuelles

Ein-Jahr-und-100-Tage-Bilanz der Ampel zur Armutsbekämpfung – und ein Blick darüber hinaus

Am 21.3. fand in Köln-Porz die Armutsbekämpfungskonferenz des Bundesverbandes Netzwerke von Migrant*innenorganisationen (BV NeMO) in Zusammenarbeit mit dem Kölner Verbund der Migrantenorganisationen KVMO e.V. statt. Hier saß ich zusammen mit Michael Stiefel vom Armutsnetzwerk e.V., Dr. Melanie Hartmann von der Diakonie und dem Heidelberger Bündnis gegen Armut und Ausgrenzung gemeinsam auf einem spannenden Podium mit dem Titel „Auf dem Weg zur Armutsfestigkeit? Die Ampel nach 100 Tagen und einem Jahr“. Im Nachgang habe ich meinen Beitrag verschriftlicht und auch einen Blick gewagt darüber hinaus, also in die Zukunft.

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Rede | Wir lösen die Bremsen für bessere Weiterbildung

In meiner Rede am 28.4. zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung habe ich erklärt. wie sich der Arbeitsmarkt verändert, durch Digitalisierung, Strukturwandel und demographische Entwicklungen und dass dadurch andere und neue Qualifikationen gefragt sind. Dafür ist Weiterbildung ein zentraler Schlüssel.
Wir bauen jetzt Hürden ab, wir entbürokratisieren und vereinfachen. Das im Gesetzentwurf enthaltenen Qualifizierungsgeld und Weiterbildungsförderung bieten hier beispielsweise wichtige Unterstützung.

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Rede | Debatte im Bundestag zur Grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts

In meiner Rede am 27.4. zum Gesetz zur Grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts stelle ich klar. dass es ein wichtiger Baustein im Kampf für menschenwürdige Bedingungen im Kraftverkehrssektor ist. Es bleibt auf nationaler und europäischer Ebene jedoch viel zu tun.
Der Sieg der Solidarität bei dem Kraftfahrerstreik usbekischer und georgischer Kraftfahrer auf dem Rastplatz Gräfenhausen ist da ein schönes Zeichen, jedoch müssen sich die Rahmenbedingungen deutlich verbessern.

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Medienecho | LKW-Fahrer-Streik in Gräfenhausen

Der Streik von LKW-Fahrern aus Georgien und Usbekistan auf der Autobahnraststätte Gräfenhausen, erregt deutschlandweite Aufmerksamkeit und lenkt den Blick auf die häufig miserablen Arbeitsbedingungen der mobilen Arbeiter*innen auf der Straße. Hierzu wurde auch Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn befragt.

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Persönliche Erklärung der Abgeordneten Julian Pahlke, Marcel Emmerich, Jamila Schäfer, Deborah Düring, Schahina Gambir, Max Lucks, Corinna Rüffer, Sara Nanni, Helge Limburg, Stephanie Aeffner, Christina Johanne-Schröder, Zoe Mayer, Lisa Badum, Bruno Hönel, Karoline Otte, Denise Loop, Janosch Dahmen, Sabine Grützmacher, Beate Müller-Gemmeke, Karl Bär, Johannes Wagner, Nyke Slawik, Leon Eckert, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Stefan Schmidt, Kathrin Henneberger, Armin Grau, Beate Walter-Rosenheimer nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Tagesordnungspunkt 25 b): Namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Genfer Flüchtlingskonvention verteidigen – Asylrecht in der Europäischen Union sichern” (BT-Drucksache 20/7206 und BT-Drucksache 20/6902).

Abstimmungen über die Rechte schutzsuchender Menschen gehören zu den Entscheidungen, die unzweifelhaft das Gewissen und die moralische Verantwortung eines jeden Einzelnen betreffen. Jede dieser Entscheidungen hat direkte Auswirkungen auf das Leben und die Zukunft von Menschen, die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz und Hilfe suchen.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition auf eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik verständigt, die die Lage an den Außengrenzen verbessert und die Verantwortung bei der Aufnahme von Geflüchteten unter den Europäischen Mitgliedsstaaten fair verteilt und für geordnete und rechtsstaatliche Verfahren sorgt.

Es braucht dringend eine Reform der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik, die die reale Situation der Geflüchteten verbessert, Humanität und Ordnung garantiert und unsere Kommunen entlastet. Dabei dürfen nicht Geflüchtete, sondern die Ursachen irregulärer Migration bekämpft werden.

Vor dieser Maßgabe sind die Ergebnisse aus dem Rat der Innen- und Justizminister*innen der EU absolut nicht zufriedenstellend. Die Position zur GEAS-Reform im Rat berücksichtigt das individuelle Recht auf rechtsstaatliche Verfahren und den Schutz von Kindern nicht in ausreichendem Maß. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Bedingungen an den Außengrenzen durch schlechtere Standards und Grenzverfahren verbessert werden. Schlechtere Bedingungen und haftähnliche Zustände haben bereits in der Vergangenheit zu immer mehr Leid und Chaos geführt. Auch ein verbindlicher Verteilmechanismus, der eine faire Verteilung der Schutzsuchenden innerhalb der EU maßgeblich vorangebracht hätte, ist nicht Teil der Einigung. Es bleibt bei einer rein freiwilligen Verteilung. Einige Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, sich nicht an der Verteilung zu beteiligen. Mit den Vereinbarungen werden allerdings die Bedingungen an den Außengrenzen weiter verschlechtert, durch die zusätzlichen Inhaftierungsmöglichkeiten in den verpflichtenden Grenzverfahren und die Schwächung der UN-Kinderrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention. Ein Großteil der bei uns in Europa schutzsuchenden Menschen könnte durch die Ausweitung der sicheren Drittstaaten und sicheren Herkunftsstaaten in der Reform in Zukunft von rechtsstaatlichen und fairen Verfahren ausgeschlossen sein. Zu diesen Schlüssen kommt auch die Folgeabschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments.

Für eine menschenrechtsorientierte und evidenzbasierte Geflüchtetenpolitik gibt es momentan zu wenig Verbündete im Rat der Europäischen Innenministerinnen und Innenminister. Das liegt auch an einem jahrelangen Rechtsruck in Europa, der aber nur mit echten Lösungen und nicht mit neuen Scheinlösungen bekämpft werden kann. Hierfür braucht es eine gemeinsame demokratische Kraftanstrengung.

Bei den weiteren Verhandlungen im Rahmen des Trilogs des Rates mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission müssen maßgebliche Nachbesserungen erreicht werden, um das individuelle Recht auf Schutz und rechtsstaatliche Standards bei den Asylverfahren sicherzustellen. Eine Reform, die nach dem Trilog zustimmungsfähig ist, muss menschen- und völkerrechtlichen Mindeststandards genügen.

Ich lehne den Antrag dennoch ab und folge der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Aber das ist ausdrücklich nicht als Ablehnung einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik zu verstehen.   

echten Lösungen und nicht mit neuen Scheinlösungen bekämpft werden kann. Hierfür braucht es eine gemeinsame demokratische Kraftanstrengung.

Bei den weiteren Verhandlungen im Rahmen des Trilogs des Rates mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission müssen maßgebliche Nachbesserungen erreicht werden, um das individuelle Recht auf Schutz und rechtsstaatliche Standards bei den Asylverfahren sicherzustellen. Eine Reform, die nach dem Trilog zustimmungsfähig ist, muss menschen- und völkerrechtlichen Mindeststandards genügen.

Ich lehne den Antrag dennoch ab und folge der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Aber das ist ausdrücklich nicht als Ablehnung einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik zu verstehen.

Berlin, den 15. Juni 2023

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