Persönliche Erklärung | Zur Abstimmung über CETA
Wir hätten einen Handelsvertrag ohne Schiedsgerichte gewünscht und einen solchen auch für möglich gehalten, werden dem vorliegenden Gesetz aber mit den zum Ausdruck gebrachten Sorgen zustimmen.
Persönliche Erklärung zu dem „Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“ (Drucksache 20/3443)
Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der Europäischen Union und Canada ist von uns Grünen über viele Jahre hinweg kritisch begleitet und abgelehnt worden. Viele von uns haben 2016 zusammen mit rund 200.000 Anderen gegen die transatlantischen Handelsabkommen TTIP und CETA in Berlin demonstriert. Auf der Bundesdelegiertenkonferenz im November 2016 haben wir Grüne einen Beschluss gegen CETA gefasst („Neustart für Fairen Handel“). Hauptgründe waren Handelserleichterungen für genmanipulierte Nahrungsmittel und die Sorge vor nachteiligen Auswirkungen auf Ökologie und Landwirtschaft.
Der größte Kritikpunkt waren jedoch die privaten Schiedsgerichte, mit denen Konzerne Sonderklagerechte gegen Staaten erhalten. Mit diesen Sonderklagerechten besteht die Möglichkeit für Konzerne, Staaten zum Beispiel wegen nicht-realisierter Gewinnerwartungen etwa durch staatliche Klimaschutzmaßnahmen zu verklagen. Mit diesen Klagemöglichkeiten kann CETA Bestrebungen zu Umwelt- und Klimaschutz konterkarieren und für Staaten zudem hohe Strafzahlungen verursachen – eine Möglichkeit, die unseren politischen Vorstellungen vollständig zuwider läuft.
Die Bundesregierung hat parallel zum Ratifikationsgesetzgebungsverfahren in Gesprächen auf EU-Ebene und im Einklang mit der institutionellen Rolle der EU-Kommission mit der kanadischen Regierung die Verabschiedung einer Interpretationserklärung des Gemeinsamen CETA-Ausschusses auf den Weg gebracht, um das Risiko der missbräuchlichen Anwendung der materiell-rechtlichen Schutzstandards im Bereich Investitionsschutz und bei der regulatorischen Kooperation zu begrenzen. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Die Interpretationserklärung beschränkt den Spielraum für Schiedsgerichte bei der Auslegung der Tatbestände der indirekten Enteignung und von „fair and equitable treatment“ (FET). Auch die Ausrichtung der Handelspolitik am Pariser Klimavertrag findet sich in der Interpretationserklärung wieder. Es wird ausdrücklich betont, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen ergreifen werden und dass Schiedsgerichte die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus dem Pariser Abkommen berücksichtigen müssen.
Mit dieser Interpretationserklärung wird die Möglichkeit, wegen einer indirekten Enteignung Schadensersatzansprüche geltend zu machen, deutlich eingeschränkt und erschwert.
Die Möglichkeit wird jedoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen.
Aus diesem Grund stimmen wir CETA nur mit großen Bedenken zu, da wir weiterhin die Gefahr sehen, dass durch CETA Schaden für Umwelt und Klima sowie finanzieller Schaden für Deutschland entsteht.
Für eine Annahme des vorliegenden Entschließungsantrags sprechen für uns, dass:
Wir hätten einen Handelsvertrag ohne Schiedsgerichte gewünscht und einen solchen auch für möglich gehalten, werden dem vorliegenden Gesetz aber mit den zum Ausdruck gebrachten Sorgen zustimmen. Berlin, den 01.12.2022
Unterzeichnende:
Dr. Armin Grau
Frank Bsirske
Beate Müller-Gemmeke
Corinna Rüffer
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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